Transparenz

Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker übernehmen mit einem kommunalen Mandat eine ehrenamtliche Aufgabe. Die Arbeit in Rat, Ausschüssen und Kommissionen findet in der Freizeit statt. Für die Arbeit erhalten kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger eine Aufwandsentschädigung, die durch die Entschädigungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt wird und die für alle 396 Kommunen in NRW gilt.

Gemäß Satzung der SPD müssen alle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger von ihren Aufwandsentschädigungen 30 % an die zuständige Gliederung der Partei abführen. Für den Stadtrat Herzogenrath ist die zuständige Gliederung der Partei der SPD-Stadtverband.
Die Aufwandsentschädigung ist nur teilweise steuerfrei: Das Einkommenssteuergesetz regelt, dass nur 200 Euro monatlich bzw. 2400 Euro jährlich steuerfrei sind, darüber hinaus gehende Beträge werden auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet. Stadtverordnete sind daher zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Einwohnerzahl einer Kommune. Die Herzogenrather Ratsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 313,00 Euro monatlich. Zusätzliche Sitzungsgelder werden nicht gezahlt.
Sachkundige Bürgerinnen und Bürger erhalten pro Sitzung (Fraktions- und Ausschusssitzungen) ein Sitzungsgeld von 27,30 Euro. Auch dieser Betrag ist von der Größe der Kommune abhängig.
Den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern wird darüber hinaus eine Fahrkostenerstattung gewährt. Auch kann ggfs. Verdienstausfall aufgrund der Ausübung des Mandats erstattet werden.

Fraktionsvorsitzende und die Stellvertreter des Bürgermeisters erhalten für die übernommenen Aufgaben (Leitung der Fraktion bzw. Vertretung des Bürgermeisters) eine höhere Aufwandsentschädigung. Für den Fraktionsvorstand richtet sich die Höhe der Aufwandsentschädigung nach der Fraktionsgröße. Im Fall der SPD-Fraktion Herzogenrath (18 Mitglieder) erhält der Fraktionsvorsitzende zusätzlich die dreifache Entschädigung, seine zwei Stellvertreter erhalten eine 1,5-fache Zulage.
Der erste stellv. Bürgermeister erhält den 3-fachen, weitere stellv. Bürgermeister den 1,5-fachen Satz zusätzlich.
Schließlich werden die Ausschussvorsitzenden mit einer zusätzlichen, einfachen, Aufwandsentschädigung bedacht. Hierbei ausgenommen sind Ausschüsse, denen der hauptamtliche Bürgermeister vorsitzt (etwa der Haupt- und Finanzausschuss) sowie der Wahlprüfungsausschuss.

Außerdem stehen den Fraktionen für Geschäftsführungskosten (Büro, Mitarbeiter, Material etc.) Mittel zur Verfügung. Diese setzen sich zusammen aus einem Sockelbetrag, den alle Fraktionen erhalten, sowie einem variablen Betrag, der sich nach der Fraktionsgröße richtet. Diese Kosten sind in der Geschäftsordnung des Stadtrats bzw. dem jährlichen Haushaltsplan gesondert abgebildet.

Eine Übersicht zu den Aufwandsentschädigungen für Kommunalpolitiker finden Sie hier.

Zusätzlich geltende Erlasse finden Sie hier.

Stand: 2021