Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Herzogenrath hat in dieser Woche folgenden Resolutionsentwurf an den Bürgermeister geschickt verbunden mit der Bitte, über die Resolution in der nächsten Ratssitzung abstimmen zu lassen:
Resolution des Rates der Stadt Herzogenrath an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Abschaffung des § 8 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW)
Das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) schreibt in § 8 den Kommunen in Nordrhein-Westfalen zwingend vor, zur Finanzierung des Straßenausbaus Beiträge von den bevorteilten Grundstückseigentümern zu erheben. Diese Erhebungspraxis führt immer häufiger zu Konflikten. Die Straßenausbaubeiträge können erheblich sein. Die oft im fünfstelligen Bereich liegenden Beitragsforderungen sind insbesondere für junge Familien, Geringverdiener, Alleinstehende oder Rentner kaum oder nicht zu finanzieren. Für sie ist die derzeitige Beitragserhebungspraxis existenzgefährdend, da sich einige selbst eine Kredit-finanzierung nicht leisten können oder keinen Kredit erhalten. Auch eine Stundung oder Ratenzahlung der fälligen Beiträge hilft diesen Menschen nicht weiter.
Um die Belastung der Anlieger zu vermeiden, neigen inzwischen die Stadt- und Gemeinderäte oftmals dazu, dringend erforderliche Straßenbaumaßnahmen immer weiter aufzuschieben. Deshalb nimmt die Zahl der maroden Straßen in den Städten und Gemeinden, auch in Herzogenrath, erheblich zu. Was dies für das Erscheinungsbild einer Stadt bedeutet, dürfte jedem klar sein.
Da der § 8 zudem den Städten und Gemeinden einräumt, den prozentualen Anteil der Anlieger am umlagefähigen Aufwand selbst festzulegen (50-80%) (siehe auch Muster- satzung des Städte- und Gemeindebundes), entsteht unnötige Konkurrenz zwischen den Gemeinden, setzt vor allem finanzschwache Städte und Gemeinden noch mehr unter Zugzwang und schwächt sie zusätzlich.
Zurzeit ist die Erhebung von Straßenbaubeiträgen bzw. deren Abschaffung in einigen Bundesländern bzw. in Kommunen der Länder im Gespräch. In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Hamburg ist die Erhebung von Beiträgen bereits seit längerer Zeit abgeschafft. Auch in Thüringen werden seit dem 1. Januar 2019 keine Straßenausbaubei-träge mehr erhoben. In Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein stellt das Land den Kommunen frei, ob sie Beiträge erheben.
Aus den genannten Gründen, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen und Eingaben von Bürgerinitiativen, fordern wir die Abschaffung des § 8 KAG NW. Selbstverständlich dürfen die finanziellen Ausfälle nicht zu Lasten der Städte und Gemeinden gehen. Deshalb fordern wir als finanziellen Ausgleich für den Ausbau von Straßen die Zuweisung zweckgebundener Landesmittel in angemessener Höhe.